FAQ
Frequently Asked Questions
Häufig gestellte Fragen und deren Antworten
Kann ich BAföG beantragen und wieviel?
Ich möchte mich bewerben - Welche Unterlagen benötige ich?
Welche anderen Möglichkeiten bieten die Euro-Schulen Görlitz noch?
Die Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe, Sozialassistenz, Kosmetik und die Fachschule für Altenpflege an den Euro-Schulen Görlitz sind vom Freistaat Sachsen nach § 2 Abs. 1 BAföG genehmigte, anerkannte Ersatzschulen, für deren Besuch Ausbildungsförderung geleistet wird. Nutzen Sie deshalb die Chance, Ihre Ausbildung über das
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
fördern zu lassen.
BAföG in den Berufsfachschulen und in der Fachschule der Euro-Schulen Görlitz
Jedem jungen Menschen soll Bildung ermöglicht werden. BAföG hilft im Rahmen seiner Möglichkeiten beim Abbau von Chancenungleichheit.
- Gesetz -
Bundesgesetz über individuelle Förderung durch die öffentliche Hand - Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Antrag -
Alle Schüler/Innen der Berufsfachschule und der Fachschule können einen Antrag auf Leistungen nach dem BAföG stellen. Eine aktive Mitarbeit des Antragstellers ist immer für die Realisierung erforderlich.
BAföG in den Berufsfachschulen der Euro-Schulen Görlitz
- Zuschuss -
Jegliche Förderungen für Schüler/Innen werden zu 100% als Zuschuss geleistet.
Rückforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 3 und 4 BAföG, § 20 Abs. 2 BAföG, § 53 BAföG i. V. m. § 50 Abs. 1 SGB X, § 45 SGB X i. V. m. § 50 Abs. 1 SGB X und § 50 Abs. 2 SGB X sind möglich (Rückforderungen durch Anrechnung von Einkommen, welches bei der Bewilligung nicht berücksichtigt werden konnte, Vorbehalte nach § 24 Abs. 2 und 3, welche aufgelöst wurden, Rückforderungen wegen Unterbrechung der Ausbildung, Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen).
- Zeitraum -
Die Ausbildung gilt im Sinne des BAföG als mit dem Anfang des Monats aufgenommen, in dem der Unterricht tatsächlich begonnen wurde, der Ausbildungsabschnitt endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung oder wenn eine solche nicht vorgesehen ist mit der tatsächlich planmäßigen Beendigung des Ausbildungsabschnittes oder wenn der Auszubildende die Ausbildung abbricht und sie nicht an einer Ausbildungsstätte einer anderen Ausbildungsstättenart weiterführt. Ausbildungsförderung wird für die Dauer der Ausbildung - einschließlich der unterrichts- und vorlesungsfreien Zeit - geleistet, wenn maximal 77 Ferienwerktage nicht überschritten werden.
- Berechnungsgrundlage-
Je nach Erfüllung der Voraussetzungen werden dem Antragsteller elternabhängige oder elternunabhängige Leistungen bewilligt.
Hier können Sie einen BAföG-Rechner nutzen: www.bafoeg-rechner.de
Wie und wo wird beantragt?
- Antrag -
Komplette Antragsunterlagen erhalten Sie in jedem Amt für Ausbildungsförderung, sowie in den Görlitzer Bürgerbüros.
- Zuständigkeit -
Für die Entscheidung über die Ausbildungsförderung ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden oder wenn nur ein Elternteil lebt, dieser den ständigen Wohnsitz hat.
Das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk der Auszubildende seinen ständigen Wohnsitz hat, ist zuständig, wenn
1. der Auszubildende verheiratet ist oder war,
2. seine Eltern nicht mehr leben,
3. dem überlebenden Elternteil die elterliche Sorge nicht zusteht oder bei Erreichen der Volljährigkeit des Auszubildenden nicht zustand,
4. nicht beide Elternteile ihren ständigen Wohnsitz in dem Bezirk desselben Amtes für Ausbildungsförderung haben,
5. kein Elternteil einen Wohnsitz im Inland hat,
6. der Auszubildende von seinem ständigen Wohnsitz im Inland aus eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte besucht (§ 5 Abs. 1)
7. der Auszubildende Ausbildungsförderung für die Teilnahme an Fernunterrichtslehrgängen erhält (§ 3).
Für Schüler/Innen aus der Stadt Görlitz, dem ehemaligen LK Löbau-Zittau und dem ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreis gelten folgende Anschriften:
Stadt Görlitz
- Amt für Ausbildungsförderung -
Am Klinikum 7
02828 Görlitz Tel.: 03581 361225Landkreis Görlitz
-Amt für Ausbildungsförderung-
Hochwaldstraße 29
02763 Zittau Tel.: 03583 721717
Landkreis Görlitz
- Amt für Ausbildungsförderung -
Robert-Koch-Straße 1
02906 Niesky Tel.: 03588 285169
Für die Bewerbung an den Euro-Schulen in Görlitz senden Sie uns bitte:
- Das Anschreiben mit der Bewerbung für einen Beruf
- Einen tabellarischen Lebenslauf
- Das letzte gültige Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
- wenn vorhanden diverse Zertifikate, Qualifikationen und Bescheinigungen
Informieren Sie sich auch auf unserer Internetseite www.goerlitz.eso.de


